Gesetz 218/2002. Die rumänische Polizei ist Teil des Innenministeriums und die spezialisierte Einrichtung des Staates, die die Verantwortung für die Verteidigung der Grundrechte und -freiheiten der Person, des privaten und öffentlichen Eigentums, die Verhütung und Aufdeckung von Verbrechen, die Achtung der öffentlichen Ordnung und den Frieden nach dem Gesetz ausübt.
Die Tätigkeit der rumänischen Polizei stellt einen spezialisierten öffentlichen Dienst dar und erfolgt im Interesse der Person, der Gemeinschaft sowie zur Unterstützung der staatlichen Institutionen ausschließlich auf der Grundlage und bei der Ausführung des Gesetzes.